Schutzkonzept
Das Erzbistum Köln hat alle kirchlichen Träger und Vereine aufgefordert, eine institutionelles Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt vorzulegen. Damit setzt das Erzbistum gesetzliche Vorgaben aus dem Jugendschutzgesetz um. Der Bezirksbruderrat des Bezirksverbands Sülztal hat beschlossen, dass alle ihm angeschlossenen Bruderschaften und der Bezirksverband ein gemeinsames Schutzkonzept erarbeiten und verabschieden. Unterstützung erhielten wir dabei vom BdSJ Diözesanverband Köln.
Wie ist das Schutzkonzept aufgebaut:
- Das Schutzkonzept basiert auf einer Grundhaltung der gegenseitigen Wertschätzung und des gegenseitigen Respekts, wie ich es auch geben im Jahresbericht eingefordert habe.
- Darauf aufbauend wurde eine Risikoanalyse durchgeführt. Darin werden zum Beispiel Fragen gestellt, in welchem Alter sind unsere Kinder, mit denen wir umgehen, sind die Gruppen gleichgeschlechtlich oder nicht, was wird mit unseren Kindern unternommen und so weiter. Daraus werden anschließend konkrete Maßnahmen hergeleitet.
- Alle Mitglieder der Bruderschaft sind aufgerufen, einen Verhaltenskodex zu unterschreiben. Auch wenn hier steht: Für Verantwortliche in der Verbandsarbeit. Wir halten es für sinnvoll, wenn das möglichst von allen Mitgliedern unterschrieben wird. Hier werden selbstverständliche Umgangsformen schriftlich festgehalten und wir bestätigen hier ganz bewusst, dass wir uns an diese Umgangsformen halten. Dazu gehören:
- Angemessener Umgang mit Nähe und Distanz
- Sprache erzeugt Realitäten
- Sicherer Ort
- Sicherheit, Stärke und Selbstbewusstsein
- Verantwortung auf allen Ebenen
- Schutz vor Grenzverletzung und Gewalt
- Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken
- Qualifizierung
- Ein wichtiger Bestandteil des Schutzkonzepts ist die Schulung unseres Personals. In der Basispräventionsschulung, die bei uns alle Mitglieder im Geschäftsführenden Vorstand absolvieren müssen, werden Kenntnisse über Strategien der Täter, wie geht man mit Verdachtsfällen um, bei wem kann ich Hilfe bekommen usw. vermittelt.
- Außerdem muss der besagte Personenkreis alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, damit keine vorbestraften Täter bei uns mit Kindern und Jugendlichen in Berührung kommen.
- Wichtig ist, dass wir unsere Kinder zu starken und selbstbewussten Menschen erziehen. Die Statistiken zeigen, schwache Kinder werden eher zu Opfern als starke Kinder.
- Abschließend enthält das Schutzkonzept eine Liste von Ansprechpartnern. Da stehen an erster Stelle der Brudermeister, eine Präventionsfachkraft aber auch externe Stellen im Erzbistum, freie Träger und Selbsthilfegruppen.